Rente Nach 45 Jahren Tabelle

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    Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte sind die beiden Rentenarten, die Sie nach 35 und 45 Versicherungsjahren erhalten können. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.

    Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.

    Die Höhe der Rente nach 45 Beitragsjahren variiert je nach Bundesland und Gehalt. Laut einer Tabelle erhalten männliche Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren im Schnitt rund 1.579 Euro ausgezahlt bekamen – also nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen –, während ihren ebenso lang berufstätigen Kolleginnen im Schnitt nur 1.235 Euro ausgezahlt werden.

    : [Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte | Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html)
    : [Ruhestand nach 45 Beitragsjahren bleibt der Renten-Hit](https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/ruhestand-nach-45-beitragsjahren-bleibt-der-renten-hit)
    Die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte sind zwei Rentenarten, die Sie in Anspruch nehmen können. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Eine Tabelle mit dem abschlagsfreien Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren finden Sie hier.

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