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In Nordrhein-Westfalen (NRW) benƶtigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das vereinfachte Verfahren genutzt werden kann. Laut § 62 der Bauordnung von NRW dürfen GartenhƤuser im Innenbereich einen Brutto-Rauminhalt von maximal 75 Kubikmetern haben, um im Innenbereich verfahrensfrei gebaut werden zu dürfen. Im AuĆenbereich gelten andere Regeln. Der AuĆenbereich ist alles, was nicht zu einem Ortsteil zƤhlt. Wer dort ein Gartenhaus bauen mƶchte, benƶtigt immer eine Baugenehmigung.
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In Nordrhein-Westfalen (NRW) benƶtigt man für ein Gartenhaus in der Regel eine Baugenehmigung. Allerdings kann in vielen FƤllen das vereinfachte Verfahren genutzt werden . Ein Gartenhaus darf in NRW unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung gebaut werden. Welche Voraussetzungen das sind, steht in der Bauordnung von NRW. Laut § 62 dürfen GartenhƤuser im Innenbereich einen Brutto-Rauminhalt von maximal 75 Kubikmetern haben, um im Innenbereich verfahrensfrei gebaut werden zu dürfen. Handelt es sich um einen Schrebergarten, sind 24qm oder weniger erlaubt. Im AuĆenbereich gelten andere Regeln. Der AuĆenbereich ist alles, was nicht zu einem Ortsteil zƤhlt. Wer dort ein Gartenhaus bauen mƶchte, benƶtigt immer eine Baugenehmigung. AuĆer, es handelt sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

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